Trinkwasser für Ihr Zuhause

Trinkwasser für Ihr Zuhause

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel – doch was macht wirklich gutes Trinkwasser aus? Bei SHK Taunus erfahren Sie alles Wichtige zur Trinkwasserverordnung, zu modernen Trinkwasserfiltern und effizienter Wasseraufbereitung. Als regionaler Fachbetrieb im Großraum Main-Taunus, unter anderem rund um Offenbach am Main, finden wir mit Ihnen gemeinsam die optimale Lösung, um in Ihrem Zuhause jederzeit reines, sicheres Trinkwasser bereitzustellen.

Durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wird unser Trinkwasser in Deutschland flächendeckend und nach strengsten Kriterien überwacht. Damit zählt es zu den am besten kontrollierten Lebensmitteln überhaupt. Die gesetzliche Kontrolle endet jedoch an der Übergabestelle zu Ihrem Gebäude – ab diesem Punkt liegt die Verantwortung für Wasserqualität und Hygiene in den Händen des Eigentümers.

Unsere Leistungen für reines Trinkwasser:

  • Beratung zur Trinkwasserverordnung: Wir erklären Ihnen die gesetzlichen Vorgaben und unterstützen Sie bei der Umsetzung aller Anforderungen in Ihrem Haus.

  • Analyse & Prüfung: Punktgenaue Wasserproben und Laboranalysen geben Aufschluss über alle relevanten Parameter – von pH-Wert und Härte bis zu Mikrobiologie und Schwermetallen.

  • Trinkwasserfilter & Aufbereitung: Ob Aktivkohle-, Fein- oder Ultrafiltration – wir wählen passend zu Ihrem Bedarf hochwertige Filterlösungen, um Gerüche, Geschmacksstoffe oder Schadstoffe zuverlässig zu beseitigen.

  • Enthärtungsanlagen: Besonders in unseren Hartwassergebieten im Main-Taunus-Kreis reduzieren wir Kalkablagerungen und schützen Ihre Leitungen, Armaturen und Geräte nachhaltig.

  • Installation & Wartung: Fachgerechter Einbau nach DVGW-Richtlinien, regelmäßige Wartung und schnelle Instandsetzung sorgen dafür, dass Ihre Trinkwasseranlage stets einwandfrei funktioniert.

Mit SHK Taunus haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der seit über 20 Jahren im Bereich Sanitär, Heizung und Klima tätig ist und Ihnen in allen Fragen rund ums Trinkwasser kompetent zur Seite steht.

Trinkwasserverordnung 

Rechtliche Vorschriften und Ihre Pflichten im Großraum Main-Taunus

Als Fachbetrieb im Main-Taunus-Kreis und angrenzenden Regionen (z. B. Offenbach am Main, Hofheim, Bad Soden) legen wir bei SHK Taunus großen Wert auf transparente Informationen zur aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Seit Juni 2023 gelten neue, erweiterte Regelungen – insbesondere mit Blick auf Prävention und Verbraucherschutz. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Vorschriften jetzt relevant sind, welche Fristen Sie beachten müssen und wie SHK Taunus Sie dabei unterstützt, alle Auflagen rechtssicher umzusetzen.

Neue Struktur und Fokus auf Prävention

Im Juni 2023 ist die novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Auf insgesamt 94 Seiten (46 Seiten länger als zuvor) wurde der Schwerpunkt von reiner Endproduktkontrolle auf das gesamte Risikomanagement entlang der Trinkwasserkette ausgeweitet. Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Risikomanagement & Untersuchungsplan

    • Behörden (Gesundheitsamt) prüfen nun verstärkt, ob Betreiber von Trinkwasseranlagen ein vollständiges, dokumentiertes Risikomanagement vorlegen können.

    • Der Untersuchungsplan muss alle potenziellen Gefährdungen (z. B. Legionellenrisiko, Bakterienbelastung) umfassen und lückenlos nachweisbar sein.

  • Informationspflichten für Wasserversorger

    • Wasserversorgungsunternehmen müssen nun Verbraucher*innen regelmäßig über Wasserqualität, Preise und individuellen Verbrauch aufklären – beispielsweise via Online-Portal oder Jahresbescheide.

    • Zusätzliche Aufklärung rund ums Thema „Wasser sparen“ und „Stagnationswasser“ (längeres Verweilen von Wasser in Grundstücksleitungen) ist verpflichtend.

Wesentliche Vorgaben der Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung definiert verbindliche Anforderungen für alle Betreiber von Trinkwasserinstallationen in Wohn- und Geschäftsgebäuden. Im Folgenden die zentralen Punkte, die Sie kennen müssen:

  1. Fachbetriebspflicht bei Installationsarbeiten

    • Alle Arbeiten an der Trinkwasserinstallation dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachunternehmen (DVGW-, ZVSHK-zertifiziert) durchgeführt werden.

    • Eigenmächtige Eingriffe (z. B. Austausch des Auslaufventils, Umbau der Leitungen) ohne Fachfirma sind streng verboten und können Bußgelder nach sich ziehen.

  2. Regelmäßige Wartung untersuchungspflichtiger Großanlagen

    • Betreiber von Kühl-, Klima- oder Großanlagen (z. B. Lüftungskanäle mit Nassabscheidern) müssen eigenverantwortlich Wartungsintervalle einhalten – ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt.

    • Insbesondere sind Anlagen, die als potenzielle Legionellenherde gelten, gemäß § 14 TrinkwV zu warten und zu protokollieren.

  3. Legionellenprüfung für Großanlagen

    • Betreiber von Anlagen mit volumetrischem Wasservolumen über 400 Litern und/oder mit Warmwasserrohrleitungen > 3 Liter Inhalt sind verpflichtet, die erste Legionellenprüfung ab 2024 durchzuführen.

    • Wiederholungsprüfungen in festgelegten Abständen (in der Regel alle 12 Monate) sind zwingend.

  4. Bauliche Trennung: Trinkwasser vs. Nichttrinkwasser

    • Trinkwasserinstallationen (leitungsgebundene Systeme für Trink- und Brauchwasserzwecke) müssen baulich von Nichttrinkwasseranlagen (z. B. Regenwasser, Grauwasser) getrennt sein.

    • Verwendung von Rückflussverhinderern nach DIN EN 1717 zur Verhinderung von Rückverkeimungen ist Pflicht.

  5. Kennzeichnungspflicht von Nichttrinkwasseranlagen

    • Jede Leitung, die kein Trinkwasser führt (z. B. Regenwasseranschluss für Toilettenspülung), muss deutlich gekennzeichnet sein („Kein Trinkwasser“).

    • Unzureichend gekennzeichnete Anlagen erhöhen das Risiko von Verwechslungen und Bußgeldandrohungen.

  6. Entnahme & Analyse von Trinkwasserproben

    • Probenentnahme (mikrobiologisch, chemisch) ist nur durch einen zertifizierten Fachmann zulässig.

    • SHK Taunus führt Wasserproben nach DIN EN ISO 19458 (Probenahme und Untersuchung von Wasser) durch.

  7. Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten

    • Untersuchungsergebnisse und Betriebsprotokolle sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren (z. B. Protokolle von Legionellenprüfungen, Filterwechsel- und Wartungsnachweise).

    • Bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt oder kommunale Behörden müssen alle Dokumente lückenlos vorgelegt werden können.

  8. Verbraucherinformation

    • Betreiber (z. B. Eigentümer, Vermieter) müssen ihre Mieterinnen und Mieter über Ergebnisse der Wasseranalysen, Grenzwertüberschreitungen und nötige Sanierungsmaßnahmen unverzüglich informieren.

    • SHK-Taunus-Kunden erhalten von uns standardisierte Berichte und Handlungsempfehlungen, um gesetzliche Informationspflichten rechtssicher zu erfüllen.


Neue Parameter und Grenzwerte ab 12. Januar 2026

Ab 2026 treten verschärfte Höchstwerte für bestimmte Schadstoffe in Kraft – insbesondere relevant für Eigentümer und Wasserversorger im Main-Taunus-Gebiet:

  • PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen)

    • Stufenweise Einführung: Ab 12. Januar 2026 gilt für die Summe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen ein Grenzwert von 0,1 µg/L.

    • 2028: Für vier besonders relevante PFAS-Verbindungen (z. B. PFOA, PFOS) wird ein gesonderter Grenzwert von 0,02 µg/L eingeführt.

  • Schwermetalle

    • Verschärfte Grenzwerte für Blei, Chrom und Arsen: Wasserversorger müssen diese noch strenger überwachen und sofort reagieren, wenn die neuen Grenzwerte überschritten werden.

  • Chemische & radioaktive Parameter

    • Insgesamt wurden 36 Grenzwerte für chemische Parameter (z. B. Nitrat, Nitrit, Uran) und drei Höchstwerte für radioaktive Stoffe angepasst.

  • Mikrobiologische Parameter

    • Zwei neue Parameter für Legionellen und Coliforme Keime wurden ergänzt, um die Präventionsstrategie gegen Keimbelastung weiter zu stärken.

Hinweis für Hauseigentümer:

  • Blei­rohre austauschen bis 2026: Selbst wenn alte Bleileitungen den aktuellen Grenzwert noch einhalten, müssen sie bis Ende 2026 entfernt oder dauerhaft stillgelegt werden.

  • Meldepflicht bei Bleifunden: Erkennt eine Fachkraft beim Austausch einer Leitung Bleirohre, muss das Gesundheitsamt umgehend informiert werden.


Ihre Verantwortung als Betreiber oder Vermieter

Als Eigentümerin oder Vermieterin von Wohnimmobilien im Main-Taunus-Kreis sind Sie Betreiber oder Betreiberin einer Trinkwasseranlage. Das bedeutet konkret:

  • Kontrolle & Überwachung: Sie müssen die Qualität Ihres Trinkwassers zwischen Wasserzähler und Entnahmestelle fortlaufend überprüfen – beispielsweise über jährliche Wasseranalysen oder einen Trinkwassercheck durch SHK Taunus.

  • Instandhaltung des Leitungsnetzes: Leitungen, Armaturen und Rückflussverhinderer sind regelmäßig zu inspizieren und bei Bedarf sofort zu ersetzen. Eine fachgerechte Pflege vermeidet Ansammlungen von Stagnationswasser, Bakterienherde und Korrosion.

  • Installation von Aufbereitungsanlagen: Trinkwasserfilter, Enthärtungsanlagen oder UV-Desinfektionsgeräte schützen vor Schadstoffen, Korrosion und hohen Kalkwerten im Wasser. Wir von SHK Taunus beraten Sie individuell, welche Technik für Ihre Immobilie am sinnvollsten ist.

  • Dokumentationspflicht: Protokolle, Wartungsnachweise und Laborberichte müssen gesetzeskonform archiviert werden (mindestens zehn Jahre).


SHK Taunus unterstützt Sie – kompetent, zertifiziert, regional

Mit über 20 Jahren Erfahrung und DVGW-zertifizierten SHK-Fachkräften sind wir Ihr verlässlicher Partner für alle Fragen rund um die Trinkwasserverordnung im Main-Taunus-Gebiet. Unser Leistungsspektrum umfasst:

  1. Trinkwasseranalyse & Laboruntersuchungen

    • Umfangreiche mikrobiologische und chemische Analysen nach ISO-Standards.

    • Auswertung und individuelle Beratung zu allen festgestellten Parametern.

  2. Installation & Wartung von Wasseraufbereitungsanlagen

    • Aktivkohlefilter, Fein- und Ultrafiltration: Entfernen von Geruchs- und Geschmacksstoffen, Schwermetallen, Mikroplastik.

    • Enthärtungsanlagen (Ionenaustauscher): Schutz Ihrer Sanitärtechnik vor Kalkablagerungen und Verbesserung des Hautgefühls.

    • UV-Desinfektionsgeräte: Reduzieren Keime und Bakterien (z. B. Legionellen) effektiv ohne Zusatz von Chemikalien.

  3. Austausch & Stilllegung von Bleirohren

    • Gesetzeskonforme Sanierung alter Bleileitungen bis 2026.

    • Fachgerechte Entsorgung und Dokumentation für Gesundheitsamt und Bauaufsicht.

  4. Erstellung von Risikomanagement- und Untersuchungsplänen

    • Vollständige Konzeption und lückenlose Dokumentation gemäß TrinkwV.

    • Unterstützung bei Meldepflichten, Prüfplänen und Verfahrensanweisungen.

  5. 24/7-Notdienst & Wartungsverträge

    • Schnelle Hilfe bei akuten Störungen (z. B. Legionellenverdacht, Rohrbrüche).

    • Individuelle Serviceverträge mit turnusgemäßem Filterwechsel, Legionellenprüfung und Wartungsintervallen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F1: Wer ist für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung verantwortlich?

  • Jeder Eigentümer, Vermieter oder Verwalter von Wohngebäuden im Main-Taunus-Kreis ist Betreiber*in einer Trinkwasseranlage. Sie tragen die volle Verantwortung für die Wasserqualität zwischen Wasserzähler und Entnahmestelle.

F2: Wie erkenne ich, ob ich eine Legionellenprüfung benötige?

  • Wenn Ihre Warmwasseranlage mehr als 400 Liter Fassungsvermögen hat oder Warmwasserrohre einen Inhalt von über 3 Litern aufweisen, fällt sie in den Anwendungsbereich der Legionellenprüfung (§ 14 TrinkwV). SHK Taunus übernimmt die Erstprüfung und wiederkehrende Kontrollen.

F3: Welche Fristen gelten für den Austausch von Bleirohren?

  • Alle Bleirohre, die noch in Bestandsgebäuden vorhanden sind, müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden – auch wenn sie aktuell keine Grenzwertüberschreitung verursachen. Erkennt ein Fachbetrieb bei Arbeiten am Leitungsnetz Bleileitungen, ist sofort das Gesundheitsamt zu informieren.

F4: Was passiert, wenn ich die Dokumentationspflichten vernachlässige?

  • Fehlende oder unvollständige Dokumente können Bußgelder von mehreren Tausend Euro nach sich ziehen. Außerdem können Sie bei Schadensfällen haftbar gemacht werden, wenn keine lückenlosen Prüf- und Protokolldaten vorliegen.



Jetzt informieren & gesetzliche Vorgaben sicher erfüllen

Kontaktieren Sie SHK Taunus – wir beraten Sie unverbindlich, wie Sie alle Anforderungen der Trinkwasserverordnung im Main-Taunus-Kreis rechtssicher erfüllen. Mit professioneller Planung, fachgerechter Installation und langfristiger Wartung sorgen wir dafür, dass Ihr Trinkwasser in bester Qualität fließt.